Erziehungskonzept

Im Schuljahr 2022/2023 sowie 2023/2024 wurde das Erziehungskonzept der Schule neu aufgestellt. Hier finden Sie wesentliche Informationen in Kurz-Form. Das ausführliche Konzept können Sie hier nach lesen (bitte klicken).

Allgemeines

  • Die Kinder an unserer Schule sind so bunt wie der Regenbogen. Jedes Kind ist einzigartig. Jedes Kind hat auch ein Recht individuell gesehen zu werden.
  • Damit dennoch alle gut zusammen leben und lernen können, brauchen wir Regeln. Dafür gibt es unsere Schulordnung.
  • Die Schulordnung wird von den Kindern, den Eltern und dem Personal unterschrieben. Dafür gibt es ein Formular namens „Vereinbarung“.
  • Mit den Unterschriften in der „Vereinbarung“ machen wir deutlich, dass es uns wichtig ist, wie wir miteinander umgehen wollen.

Schulordnung - RESPEKT

Wir gehen

R

espektvoll, hilfsbereit und freundlich miteinander um

Wir acht

E

n auf die Gesprächsregeln.

Wir halten unsere

S

chule sauber und ordentlich.

Wir kommen

P

ünktlich zum Unterricht.

Wir g

E

hen mit allen Materialien sorgsam um.

Wir lösen

K

onflikte ohne Gewalt.

Wir nehmen Rücksich

T

aufeinander.

In der „Vereinbarung“ steht auch, was die Schule und die Eltern machen, damit die Kinder in ihrer Entwicklung unterstützt werden.

Das Personal der Schule...

  • setzt sich für das Einhalten der Schulordnung ein.
  • unterstützt alle Kinder in ihrer Entwicklung.
  • sorgt dafür, dass der Umgang miteinander auf gegenseitiger Achtung und Verantwortung beruht.
  • achtet darauf, dass bei Regelverstößen gehandelt wird.
  • arbeitet offen und aktiv mit den Eltern zusammen.
  • bespricht mit den Eltern die Maßnahmen, wenn das Kind Regeln oder Anweisungen nicht einhält.
  • steht den Eltern für Beratungsgespräche zur Verfügung und informiert über die Entwicklung des Kindes.

Die Eltern...

  • unterstützen das Einhalten der Schulregeln.
  • unterstützen das Personal bei ihrer Arbeit.
  • sind ansprechbar für die Schule und nehmen aktiv am Schulleben teil.
  • arbeiten konstruktiv mit dem Personal zusammen.
  • suchen bei Problemen den direkten Kontakt zur Schule.
  • bieten den Kindern ein freundliches Umfeld und fördern das richtige Verhalten des Kindes.

Damit jeder weiß, was erlaubt ist, gibt es für bestimmte Räume oder Themen besondere Regeln, z.B.:

  • Regeln für den Leseclub
  • Regeln für die Mensa
  • I-Pad-Regeln

Vorbeugung (Prävention)

  • Kinder sollen richtiges Verhalten lernen. Deshalb sind wir im Gespräch mit den Kindern und leben richtiges Verhalten vor.
  • Außerdem haben wir im Schuljahr 2022/2023 verschiedene Methoden kennengelernt, die Kinder darin unterstützen, sich richtig zu verhalten. Diese Methoden nutzen wir so, wie wir sie in der Klasse und für die Kinder gebrauchen können (siehe im Detail das Konzept).
  • Im Klassenrat und im Schülerparlament haben die Kinder zudem die Möglichkeit, sich über ihre Themen auszutauschen.
  • Verschiedene Projekte an der Regenbogenschule unterstützen die Kinder dabei, sich gut zu entwickeln.

Nachdenkraum

  • An der Regenbogenschule soll Gewalt keinen Platz haben. Wenn Kinder schlagen, treten oder Ähnliches (körperliche Gewalt), besuchen sie am nächsten Tag den Nachdenkraum während der ersten großen Pause.
  • Der Nachdenkraum ist ein stiller Raum. Er wird durch die Aufsichten im Foyer mit beaufsichtigt.
  • Während der Pause denkt das Kind im Nachdenkraum dann über sein Verhalten nach und bearbeitet den Nachdenkzettel.
  • Der Nachdenkzettel muss danach zu Hause unterschrieben werden, damit die Eltern Kenntnis erhalten, und zurückgegeben werden.
  • Der bearbeitete Zettel wird schließlich bei dem Klassenteam aufbewahrt.
  • Wenn ein Kind öfter in den Nachdenkraum muss, können weitere Schritte erfolgen. Es wird jeder Fall einzeln bewertet.
  • In ganz aktuen Situationen sind wir vorab bereits mit Ihnen im Kontakt

Besondere Fälle

  • In manchen Fällen holen wir uns innerhalb der Schule oder außerhalb Unterstützung, zum Beispiel: Schulpsychologie, Jugendamt, Bezirkspolizei oder Schulsozialarbeit.
  • Wenn erzieherische Maßnahmen umfänglich erfolgt sind, kann es im Einzelfall notwendig sein, eine Ordnungsmaßnahme auszusprechen. Dies geschieht durch die Schulleitung. Das kann v.a. die „Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe“ sein oder „der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen“.
  • Denkbar ist auch, dass ein Bedarf an sonderpädagogischer Förderung überprüft wird (AO-SF) und/oder die Familien beraten werden, eine Schulbegleitung (Integrationshilfe) zu beantragen.

Datenschutz ist uns wichtig

Stellen Sie sich vor, Ihr Kind hat einen Streit gehabt und die Schule informiert alle, die an der Schule sind, dass Ihr Kind sich „falsch“ verhalten hat und welche Strafe es nun dafür bekommt. Das ist nicht unsere Haltung. Die Schule ist für die Kinder auch ein Schutzraum. Kinder lernen in der Zeit der Grundschule viel dazu und sie lernen dort auch, wie man miteinander umgeht. Mit den Betroffenen arbeiten wir daher zusammen. Das geht Dritte jedoch nichts an.

FAQ / Unser Schul-ABC

Frequently Asked Questions (FAQ) / Unser Schul-ABC

In dieser FAQ-Liste finden Sie zukünftig viele Antworten auf Fragen, die unser Schulleben betreffen (auch als Schul-ABC bekannt). Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Liste ist seit dem Schuljahr 2023 im Aufbau und wird nach und nach erweitert und aktualisiert. Neben dieser Liste finden Sie vielfältige Informationen über unsere Schule auch in den anderen Segmenten unserer Homepage.

  • Adressänderung: Anlässlich der Einschulung Ihres Kindes haben Sie Ihre gültige Adresse und Telefonnummer angegeben. Sollte sich daran etwas ändern, bitten wir um sofortige Mitteilung der neuen Daten an den/die Klassenlehrer/in und das Sekretariat (Änderung der Schülerkartei).

  • AGs: Für die Kinder finden an der Regenbogenschule verschiedene AG-Formate statt. Die meisten davon werden durch externe Anbieter realisiert. Unter dem Reiter "OGS" finden Sie weitere Informationen zum Angebot.

  • Ballspielen auf dem Schulhof: Das Fußballspielen ist nur auf dem Fußballplatz erlaubt. So haben alle anderen Kinder die Möglichkeit, ausreichend Platz für andere Spiele zu haben.

  • Beurlaubung: Beurlaubungsanträge sind über das Sekretariat erhältlich und über die Klassenleitung an die Schulleitung zu stellen. Sofern Sie einen Antrag stellen müssen, tun Sie dies bitte rechtzeitig (z.B. bei einer Kur), damit schulintern genügend Zeit ist, den Antrag zu prüfen und zu bearbeiten (2 Wochen vorher). Nur in Ausnahmefällen (s. Erlasslage) kann direkt vor oder nach den Ferien eine Beurlaubung bewilligt werden; es gilt die Schulpflicht. Eine Verlängerung der Ferien wegen eines günstigen Flugs ist keine Begründung. Ein Schulversäumnis wegen Verletzung der Schulpflicht im genannten Fall kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

  • Briefe: Die Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus läuft über Briefe oder E-Mail. Ihr Kind hat dafür eine POST-Mappe für Schulbriefe. Bitte schauen Sie regelmäßig in die Postmappe, ob ggf. eine Mitteilung der Lehrerin/des Lehrers, eine Einladung zum Elternabend oder zu einem Gespräch oder eine Information vorliegt. Wir sind bestrebt, viele Dinge digital abzuwickeln. Eine gültige E-Mail-Adresse ist deshalb von besonderer Bedeutung.

  • Cluster-Schule: In einem Cluster werden Klassen- und Differenzierungsräume sowie Aufenthaltsbereiche zu einer Einheit zusammengefasst. Das Cluster ist somit eine multifunktionale Zone, die sowohl Lernumgebung zum gemeinsamen und individuellen Arbeiten, zur Begegnung, zur Bewegung, zum Entspannen, zum selbstständigen oder gelenkten Lernen darstellt. An unserem Standort gibt es vierl Cluster. In drei Clustern kommen jeweils die Klassen 1-3 zusammen; in einem Cluster arbeitet Jahrgang 4 zusammen.

  • Digitales Lernen: Wir arbeiten seit dem Schuljahr 2022/2023 mit der Lernplattform Logineo LMS. Dort finden Sie für die Klasse u.a. die Lernwörter und den Wochenplan hinterlegt. In jedem Klassen- und Lernraum ist ein TV montiert, der über Apple-TV mit den I-Pads verknüpft werden kann.

  • Elternsprechtage: Pro Halbjahr findet ein Elternsprechtag statt, an dem die Möglichkeit besteht, alle Lehrkräfte der Schule zu sprechen. Einzelgespräche mit Lehrkräften können selbstverständlich auch außerhalb der Elternsprechtage und vereinbart werden. Auch in Fragen der Erziehung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

  • Elternvertretung: Die Vertretung der Eltern in der Schule ist durch das Schulmitwirkungsgesetz geregelt. Als Mitglied der Klassenelternschaft können Sie sich in die unterschiedlichen Konferenzen und Gremien wählen lassen. Ohne die Mitarbeit vieler Eltern in der Schule ist ein abwechslungsreiches und lebendiges Schulleben nicht mehr denkbar. Zahlreiche Anlässe wie Schulfeste, Klassenfeiern, Sportfeste u.a. bieten Ihnen Möglichkeiten zum persönlichen Engagement. Die Wahl ist freiwillig und ehrenamtlich. Sollten Sie sich für ein Amt wählen lassen, so vertreten Sie die Eltern der Klasse (oder in der Schulkonferenz die Eltern der Schule). Eine Mitwirkung ist damit für ein Jahr verpflichtend.

  • Erziehung: siehe unser entsprechendes Konzept (Reiter: Erziehungskonzept)

  • Extreme Witterung: Es entscheidet das Krisenmanagement der einzelnen Bezirksregierungen nach Rücksprache mit dem Schulischen Krisenbeauftragten des Schulministeriums, ob das Ruhen des Unterrichts in Präsenz angekündigt werden soll. Betrifft das Unwetter das gesamte Bundesland NRW kann das Ministerium für Schule und Bildung über einem landesweiten Ruhen des Unterrichts in Präsenz entscheiden. Schülerinnen und Schüler verbleiben bei einem angeordneten Ruhen des Präsenzbetriebes zu ihrem eigenen Schutz zu Hause und nehmen am Distanzunterricht teil oder erledigen ersatzweise Aufgaben. Für Schülerinnen und Schüler, die die Mitteilung über das Ruhen des Präsenzbetriebes nicht mehr rechtzeitig erreicht hat und die deshalb im Schulgebäude eintreffen, ist eine angemessene Beaufsichtigung durch die Schulen zu gewährleisten. Bei extremen Wetterlagen können die Eltern morgens entscheiden, ihr Kind nicht in die Schule zu schicken. In diesem Fall ist die Schule umgehend zu informieren. (Quelle: www.schulministerium.nrw)

  • Ferien: Die Schulferien richten sich nach den Vorgaben des Landes NRW. Am letzten Schultag vor Ferienbeginn wird der Unterricht und die Betreuung im regulärem Umfang gewährleistet / durchgeführt.

  • Frühstückspause: Vor der ersten großen Pause frühstücken die Kinder 15 Minuten gemeinsam mit der Lehrkraft oder dem Erzieher im Klassenraum, bevor sie in die Hofpause gehen. Wir bitten Sie, Ihrem Kind ein gesundes Frühstück mit Getränk mitzugeben. Wir trinken an der Regenbogenschule ausschließlich Wasser. Süße Getränke oder das Mitgeben von Tee o.ä. sind nicht gewünscht. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine Butterbrotdose und eine auffüllbare Flasche mit. Wir trennen und vermeiden Müll!

  • Förderung/Förderunterricht: Die Kinder werden über den ganzen Tag in ihrem Leben und Lernen begleitet. Die Stundentafel der Grundschule sieht vor, dass sog. Förderstunden ausgewiesen werden. Förderstunden sind Unterrichtsstunden, die durch Lehrkräfte begleitet werden. Dort werden i.d.R. schulische Inhalte vertieft oder aufgegriffen.

  • Förderverein: Die Elternschaft der Regenbogenschule hat sich zu einem Förderverein zusammengeschlossen, der das Ziel verfolgt, die Aktivitäten der Schule materiell, ideell und durch persönlichen Einsatz zu unterstützen. Diese Initiative wird von der Schule sehr begrüßt und unterstützt. Eine Reihe von Anschaffungen, die den Kindern im Schulalltag zugutekommen, konnte so in den letzten Jahren realisiert werden. Der Mitgliedsantrag kann auf unserer Homepage direkt heruntergeladen werden.

  • Fundsachen: Gegenstände, die Ihr Kind in der Schule verloren oder liegengelassen hat, werden gesammelt und in die Fundkiste gegeben. Wir bitten Sie, neben der Kleidung sämtliches Eigentum Ihres Kindes mit Namen zu versehen. Grundsätzlich möchten wir Sie darauf hinweisen, dass es nicht sinnvoll ist, wenn Sie Ihrem Kind wertvolle Gegenstände, hohe Geldbeträge usw. mit in die Schule geben. Zurzeit werden die Fundsachen in regelmäßigen Abständen durch ein Elternteil für die anderen Eltern ausgelegt. Nach einer gewissen Zeit werden die Dinge, die keinem Kind zugeordnet werden können, dann entsorgt bzw. gespendet.

  • Ganztagsklasse: Die Regenbogenschule ist eine Schule mit ausschließlich Ganztagsklassen. Alle Kinder erleben den ganzen Tag gemeinsam. Die Zeiten der Anwesenheit der Kinder sind für den ganzen Tag verpflichtend. Lehrer*innen/Erzieher*innen arbeiten in Teams zusammen (und weitere Professionen). Unterricht findet anteilig auch nach dem Mittagessen statt / AGs auch zweimal vormittags.

  • Geburtstage der Kinder in der Schule: Die Schulpflegschaft hat sich in Abstimmung mit der Schule 2023 auf eine "Leitlinie" verständigt, wie das Feiern der Geburtstage der Kinder in der Schule sinnvoll gestaltet werden kann, v.a. der Umgang mit Geschenken. Die Leitlinie ist unter dem Reiter "Elternbriefe" zu finden.

  • Gespräche: Wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie mit den Lehrkräften per Mail Kontakt auf. Morgens vor Unterrichtsbeginn kann das Personal keine längeren Gespräche führen, da die Zeit den Kindern / der Klasse gehört.

  • Gesundes Frühstück: Ein gesundes Frühstück ist wichtig. Geben Sie Ihrem Kind gerne Wasser und ein gesundes Frühstück mit. Süße Getränke sind nicht gewünscht.

  • Hausaufgabenzeit: wir haben keine klassischen Hausaufgaben, sondern Lernzeiten (siehe unter "Lernzeit")

  • Halloween und Verkleidung: Eine Verkleidung an Halloween ist möglich, sie ist aber nicht verpflichtend. Sollte ein Kind verkleidet kommen, sollte durch die Eltern darauf geachtet werden, dass das Kostüm nicht "zu gruselig" ist (z.B. Horrormasken), so dass sich andere Kinder stark erschrecken könnten. Kostüme sollten zudem ohne Waffen o.Ä. getragen werden.

  • Herkunftssprachlicher Unterricht (HSU): Sofern Sie der HSU interessiert, möchten wir Ihnen hierzu folgenden Hinweis geben. Dieser findet nicht an der Regenbogenschule statt (für jede Sprache gibt es einen spezifischen Schulstandort). Ggf. ist die Wahrnehmung des Herkunftssprachlichen Unterrichts (HSU) bei uns erschwert oder nicht möglich, weil er mit dem Unterricht kollidiert. Unterricht hat formal Vorrang vor dem HSU. Sofern nachmittags kein Unterricht liegt, ist der Besuch des HSUs möglich. Es ist aber zu bedenken, dass Stundenplanänderungen auch unterjährig nicht ausgeschlossen sind bzw. notwendig werden, so dass ein HSU-Besuch ggf. nicht fortgesetzt werden kann oder nur zu anderen Zeiten. Die Koordinierung des HSUs obliegt dem Schulamt und nicht der Schule.

  • Hitzefrei: Werden hohe Temperaturen in den Schulräumen festgestellt, wird geprüft, in welchem Ausmaß sich dies auf das Lernen der Kinder potentiell auswirkt. Sofern die Hitze kein Lernen ermöglicht, kann der Unterricht im Einzelfall ausgesetzt werden. Durch die Ganztagsklassen besteht für die Kinder jedoch davon unabhängig ganztägig der Anspruch auf Betreuung. Insofern werden die Kinder natürlich auch weiter betreut.

  • I-Pads: Am Standort haben wir über 200 I-Pads, die die Kinder ausliehen; die Geräte sind nicht vor Ort.

  • Karneval: Am Karnevalsdonnerstag wird Karneval mit den Kindern schulintern gefeiert. An dem Tag können die Kinder im Kostüm kommen. Waffen sind nicht erlaubt. Es gibt gesonderte Abholzeiten über die die OGS rechtzeitig informiert. Es gibt hierzu eine Abfrage über den Betreuungsbedarf.

  • Kaugummi: Kaugummi ist an der Regenbogenschule verboten. Es besteht die Gefahr sich zu verschlucken. Zudem werden manchmal Kaugummis einfach achtlos irgendwo hin geklebt. Sieht das Personal ein Kind, welches Kaugummi kaut, bittet es das Kind es wegzuschmeißen.

  • Klassenfahrten: In der Regel unternimmt jede Klasse im Laufe der Grundschulzeit einen mehrtägigen Schullandheimaufenthalt. Über Planung und Kosten informiert der/die Klassenlehrer/in die Eltern. Im Regelfall wird in Jahrgang 4 auf Klassenfahrt gefahren. Ort und Umfang variieren.

  • Krankheiten/Krankmeldung: Sollte Ihr Kind erkrankt sein, bitten wir um eine telefonische Krankmeldung ab 7.30 – 8.00 Uhr (Dienstag bis Freitag im Sekretariat; montags im Team-Raum). Bitte senden Sie eine zusätzliche Krankmeldung an die Klassenleitung (per Mail an die E-Mail-Adresse der Klassenleitung). Krankmeldungen bitte in den Lernplaner eintragen. Es gibt zudem meldepflichtige Erkrankungen, die umgehend der Schule mitgeteilt werden müssen. Dazu gehört auch Kopflausbefall (siehe auch Schreiben "Infktionsschutz").

  • Lehrmittelausleihe: Sie erhalten von der Schule Schulbücher, die Eigentum der Stadt Düsseldorf sind. Diese Bücher bekommen Sie für ein Schuljahr ausgeliehen. Bitte versehen Sie jedes Buch mit einem Schutzumschlag. Bei unsachgemäßer Behandlung der Bücher muss Ersatz geleistet werden.

  • Lesezeit:  Die Schulen in NRW implementieren im Schuljahr 2023/2024 sog. verbindliche Lesezeiten (3*20 Minuten). Auch an der Regenbogenschule wird die Leseförderung betrieben. Jahrgangsbezogen werden für den Standort sinnvolle Methoden aufgegriffen. Nach dem Erlernenen des Lesens in Klasse 1 wird dann im Schwerpunkt ab Klasse 2 ein Blick auf die Förderung der Leseflüssigkeit geworfen. In Jahrgang 4 wird zudem der Blick auf die Vermittlung von Lesestrategien gelegt. Durch unsere Schulbücherei, die Teilnahme am Vorlesetag oder das Projekt "Lesen mit Hund" schaffen wir vielfältige Formate, die zum Lesen animieren und eine Kultur des Lesens versuchen zu befördern.

  • Lernzeiten: An unserer Schule gibt es keine Hausaufgaben. Da alle Kinder gemeinsam den Tag verbringen, werden sog. Lernzeiten mit der gesamten Klasse realisiert. Lernzeiten sind Einheiten, die vom schulischen Personal (v.a. Erzieher*innen oder Lehrkräften) betreut werden. In dieser Zeit sollen die Kinder eigenverantwortlich(er) an ihren Aufgaben arbeiten. Die Lernzeiten werden im Stundenplan ausgewiesen.

  • Malsachen / Bücher / Printmedien auf dem Pausenhof: Die Kinder dürfen ihre Malsachen oder altersangemessene Bücher und andere Printmedien in den Pausen mit auf den Schulhof nehmen. Sie sind jedoch selbst dafür verantwortlich, dass diese nicht kaputt oder verloren gehen.

  • Methodenwoche: Bei uns wird über alle Jahrgänge die Förderung unterschiedlicher Lernmethoden (z.B. Murmelgespräch, Think-Pare-Share oder Vier-Ecken-Gespräch) eingeübt. In einer Methodenwoche werden manche der Methoden noch einmal besonders in den Blick mit den Kindern genommen.

  • Regenpause: Bei regnerischen Bedingungen, die eine Nutzung des Schulhofs nicht möglich machen, entscheiden die Aufsichten kurz vorher über eine sog. "Regenpause". Die Kinder verbringen ihre Pause dann in den Klassen und im Cluster. Bei Regen in der Abholsituation entfallen die Dienste auf dem Schulhof, so dass sich auch nachmittags nicht im strömenden Regen aufgehalten werden muss. Unter dem Vordach gibt es zudem die Möglichkeit, sich angemessen unterzustellen.

  • Pädagogische Zeit: Die pädagogische Zeit liegt in der Verantwortung der Erzieher*innen. Die Ausgestaltung wird klassenbezogen von der jeweiligen Erzieherin oder dem jeweiligen Erzieher realisiert. Hier können ganz unterschiedliche Elemente Platz finden, z.B. angeleitete Gruppenaktivitäten, Spielsituationen oder Entspannungselemente.

  • Schulveranstaltungen: Im Laufe des Schuljahres gibt es einige Feste (Einschulung, St. Martin, Weihnachtsfeier für die Kinder, Adventsbasteln, Karneval für die Kinder, Ausschulung…). Einmal im Jahr findet eine Projektwoche bzw. ein Schulfest statt. Hinzu kommen klassenbezogene Inhalte, wie z.B. Ausflüge.

  • Smartwatches/ Handys: Handys und Smartwatches (= Funktion mit Anrufmöglichkeit oder Möglichkeit, eine Nachricht zu schreiben) dürfen von Kindern in der Schule nicht genutzt werden und nur lautlos oder ausgeschaltet im Tornister aufbewahrt werden. Sie sind selbst dafür verantwortlich, dass diese nicht kaputt oder verloren gehen.

  • Stundenplan: Der Stundenplan der Kinder beruht auf den Richtlinien der Schulgesetze. Für alle Schulen des Landes NRW sind durch die so genannten Stundentafeln die einzelnen Fächer sowie die Stundenzahl für die verschiedenen Klassen festgelegt. Auf dieser Grundlage ist auch der Stundenplan Ihres Kindes erstellt. Zusätzlich erhält Ihr Kind weitere Lernzeiten und AGs durch ausgebildete und qualifizierte Kooperationspartner der Stadt Düsseldorf.

  • Sturm: siehe "Extreme Witterung"

  • Tag der offenen Tür: Einmal im Jahr findet ein Tag der offenen Tür (samstags) für jene Eltern und Familien statt, deren Kinder im darauffolgenden Jahr schulpflichtig werden. Freiwillig können einzelne "Helfer-Kinder" aus den höheren Jahrgängen (3 und 4) der Regenbogenschule an diesem Tag unterstützen. Die Klassenleitungen fragen kurz vorher ab, welche Kinder Zeit und Lust hätten und trifft dann eine Auswahl gemessen an den Bedarfen. Der Tag der offenen Tür ist jedoch kein verpflichtender Unterrichtstag für die Schüler*innen. Er dient als Informationsmöglichkeit (z.B. Besichtigung der Räume) für interessierte Eltern.

  • Tauschkarten (Pokémon, Fußballkarten etc.): Tauschkarten sind verboten (hier kam es häufig zu Streit oder diese sind verloren gegangen).

  • Termine: Das Jahr über finden viele verschiedene Veranstaltungen und Termine an der Regenbogenschule statt. Zu Schuljahresbeginn wird ein Elternbrief verteilt, der auch digital über die Homepage abrufbar ist, der Auskunft über alle wichtigen Termine gibt. Über klassenbezogene Termine wird durch das Klassenteam gesondert informiert.

  • Tornister: Um das Gewicht der Schulranzen so gering wie möglich zu halten, bieten wir den Schülern Fächer in den Klassenräumen an. In diesen können verschiedene Unterrichtsmaterialien wie Stifte, Hefte, Bastelmaterialien und nicht benötigte Schulbücher aufbewahrt werden.

  • Unterrichtsbeginn: Jeder Tag startet um 8.00 Uhr mit einem offenen Anfang in der Klasse. Der Unterricht beginnt um 8.15 Uhr.

  • Verkehrserziehung: Themen der Verkehrserziehung werden im Sachunterricht behandelt. In Jahrgang 1 & 2 findet einmal im Jahr eine mehrtägige Übungszeit statt, in der jede Klasse täglich eine Unterrichtsstunde mit Fahrrädern auf dem Schulhof das Fahren übt. Hierzu erhält die Schule durch die Verkehrswacht zusätzliche Übungsräder. Elternhilfe ist hier willkommen. In Jahrgang 3 üben die Kinder im privaten Umfeld weiter das Erlernte durch Unterstützung der Eltern. In Jahrgang 4 üben die Kinder auf dem Verkehrsübungsplatz, ehe dann die theoretische und praktische „Radfahrprüfung“ stattfindet.

  • Zeugnisse: Zeugnisse sind offizielle Leistungsbeurteilungen, die halbjährlich erteilt werden. Ausnahme: Im 1. und 2. Schuljahr erhalten die Kinder das Zeugnis am Ende des Schuljahres. In Klasse 1 und 2 erfolgt die Beurteilung in Form von Lernstandsbeschreibungen. Ab dem zweiten Halbjahr in Klasse 2 werden die Noten behutsam eingeführt. Eine Versetzung erfolgt das erste Mal am Ende der Klasse 2. Die Schuleingangsphase, die einige Kinder auch drei Jahre besuchen, besteht aus dem ersten und zweiten Schuljahr. In Klasse 3 und 4 erhalten die Kinder Zensuren. Am Tag der Zeugnisausgabe findet Unterricht und Betreuung regulär statt.

Unser Leitbild

Leben unterm Regenbogen

bunt - gemeinsam - stark

 

Bunt heißt: Die Kinder haben unglaublich tolle Ideen, die sie einbringen und umsetzen dürfen. Wir sind eine inklusive und multikulturelle Schule. Bei uns lernen Kinder mit und ohne Behinderung aus den unterschiedlichsten Nationen gemeinsam. Dieses „Gemeinsame Lernen“ ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Vielfalt ist bei uns willkommen.

Gemeinsam heißt: Wir erleben den ganzen Tag als Gemeinschaft in Ganztagsklassen. Wir fördern ganz bewusst das soziale Lernen und Miteinander.

Stark heißt: Jeder wird gefördert und gefordert – wir machen die Kinder im Lernen und in ihrer Persönlichkeit stark. Unser Team ist multiprofessionell. Jeder bringt sich mit seiner Expertise für die Kinder ein.

Was ist eine Ganztagsklasse?

Wenn Schule und Betreuung den Tag über Hand in Hand arbeiten, nennt man das Ganztagsklassen. Wir lassen Menschen zu Wort kommen, die sagen, warum das zukunftsfähig ist.

Digitales

Logineo LMS

Die Regenbogenschule nutzt das kostenlose und datenschutzkonforme Lernmanagementsystem des Landes NRW (kurz: Logineo LMS). Auf der Lernplattform hat jede Familie bzw. jedes Kind einen klassenbezogenen Zugang. Auf der Klassenseite findet sich u.a. der aktuelle Wochenplan und wichtige Informationen. Im Bedarfsfall kann mit Logineo LMS auch ein Distanzlernen unterstützt werden.

Link: https://100973.logineonrw-lms.de

Geben Sie dort die individuellen Zugangsdaten ein und schon geht es los.

Hinweis: Logineo LMS auch als APP verfügbar

Logineo LMS steht auch als App im App-Store oder Google-Playstore zum Download bereit. Man findet diese, wenn man als Suchbegriff „LMS Moodle“ eingibt. Beim Einloggen sind einmalig die Homepage der Lernplattform (siehe oben) sowie die Zugangsdaten des Kindes einzugeben. Danach kann man die App auf dem Handy oder Tablet aufrufen, um alle relevanten Informationen unkompliziert zu finden. Die App wird zur Nutzung empfohlen.

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I-Pads

Die Regenbogenschule verfügt über EU-Fördermittel finanzierte I-Pads. Die zugehörige Förderrichtlinie sagt aus, dass die schulischen I-Pads an die Kinder individuell auszuleihen sind. Ein Verbleib in der Schule zur allgemeinen Nutzung ist nicht vorgesehen. Zurzeit können wir fast jedem Kind in Jahrgang 2-4 ein I-Pad ausleihen. Da die Stückzahl nicht ganz ausreicht, um jedem Kind ein I-Pad in diesen Klassen zukommen zu lassen (wir sprechen von wenigen Ausnahmen), haben wir entschieden, einzelnen Familien mit Geschwisterkindern nur ein I-Pad auszuleihen, so dass man das I-Pad abwechselnd nutzen kann (da wir viele Familien mit Geschwistern haben, entscheidet das Los).

FAQs

Frage: Kann mein Kind auch ein privates I-Pad mitbringen und nutzen?

Antwort: Nein. Leider erlaubt die Stadt Düsseldorf zurzeit keine Einbindung privater I-Pads in das schulische Netzwerk aus Gründen der Systemsicherheit. Hinzu kommen pragmatische Erwägungen, die mit zu berücksichtigen sind: Die schulischen I-Pads sind alle mit denselben Apps ausgestattet, so dass alle Kinder die gleichen Voraussetzungen haben. Diese Apps werden durch die Schule finanziert. Auf einem privaten I-Pad müsste die Finanzierung der genutzten Apps zudem durch die Eltern geleistet werden.

Frage: Was ist, wenn ich kein I-Pad ausliehen möchte?

Antwort: In Zukunft wird nach aktuellem Stand ein digitales Arbeiten nur für die Kinder möglich sein, die ein schulisches I-Pad gemäß der Förderrichtlinie ausgeliehen haben. Eine Abweichung hiervon ist leider nicht möglich. Kommen Sie gerne mit uns ins Gespräch, wenn Sie hier noch einmal Informationsbedarf haben.

Frage: Können die I-Pads nicht in der Schule bleiben?

Antwort: Nein, leider ist dies nicht möglich. Die Förderrichtlinie sieht vor, dass die I-Pads ausgliehen werden und damit auch zu Hause zur Verfügung stehen.

Frage: Was ist, wenn das I-Pad einen Schaden erleidet oder geklaut wird?

Antwort: Melden Sie dies bitte schnellstmöglich der Schule. Die Schule gibt den Schadensfall / Diebstahl weiter, damit Sie zeitnah ein neues I-Pad erhalten können. Bei größeren oder irreparablen Schäden ist gemäß des Leihvertrags §6 (1) eine Schadenspauschale in Höhe von derzeit 250 € zzgl. gültiger MwSt. von den Entleihern an die Landeshauptstadt Düsseldorf zu zahlen. Zum Schutz der Familien hat die Landeshauptstadt diese Obergrenze festgeschrieben. Bei einem Diebstahl kommt eine Haftung dann in Betracht, wenn die Entleiher das I-Pad nicht in dem Maße vor Verlust und Diebstahl geschützt hat, wie sie es bei einem in ihrem Eigentum stehenden Leihgerät tun würden. Für BuT-Empfänger wurde durch den Schulträger im Rahmen einer Sitzung im Dezember 2023 zugesichert, dass diese Familien finanziell nicht zusätzlich belastet werden sollen, so dass man hier eine großzügige Handhabung im Sinne der Familien anstrebt, wenn es zu einem Diebstahl oder Schadensfall kommt. Zur Absicherung bei einem Diebstahl oder einer Beschädigung kann eigenverantwortlich durch die Entleiher eine Versicherung bei einem Versicherer nach Wahl abgeschlossen werden. Die Kosten für die Versicherung tragen die Entleiher selbst. Möglicherweise sind entsprechende Versicherungsleistungen auch bereits in den vorhandenen Versicherungsverträgen (z.B. Haftpflichtversicherung) inbegriffen.

Frage: Was ist, wenn das I-Pad in der Schule einen Schaden erleidet oder geklaut wird?

Antwort: Um Diebstahl und einen sachgerechten Umgang sicherzustellen, wurde sich schulintern so vereinbart, dass an den Tagen, an denen die Arbeit mit den I-Pads vorgesehen ist, diese im Klassenraum gelagert werden. Verlassen die Kinder die Klasse (z.B zur Hofpause oder Mittagspause), wird die Klasse abgeschlossen. Die I-Pads verbleiben also nicht unbeaufsichtigt.

Frage: Ich habe den Vertrag unterschrieben. Das I-Pad, was mein Kind nach Hause gebracht hat, ist defekt. Was ist zu tun?

Antwort: Grundsätzlich werden die I-Pads vor der Ausgabe allesamt auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft. Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass ein Defekt vorliegt oder das I-Pad beschädigt ist, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir stimmen dann mit Ihnen ab, wie Sie ein anderes I-Pad erhalten können.

Frage: Es sind genügend I-Pads für Klasse 2,3 und 4 vorhanden. Was ist mit Klasse 1?

Antwort: Da wir keine volle 1:1-Ausstattung haben, die es ermöglichen würde, jedem Kind der Schule ein I-Pad zur Verfügung zu stellen, mussten wir uns über Nutzen und Einsatz Gedanken machen. Aus diesen Überlegungen heraus schien der Verzicht auf I-Pads in Klasse 1 am ehesten vertretbar. So erhalten die Kinder die Zeit, sich an das schulische Leben zu gewöhnen. An die digitalen Medien kann ab Klasse 2 angeknüpft werden.

Frage: Nach welchen Kriterien werden die I-Pads nochmal verteilt?

Antwort: Die Schülerzahlen, die sich von Jahr zu Jahr ändern können, bilden die Planungsgrundlage, um eine gerechte Verteilung zu gewährleisten. Angestebt wird, dass die Kinder von Klasse 3 und 4 mindestens ein I-Pad erhalten. Eine weitestgehende Versorgung von Klasse 2 wird auch angestrebt. Sollte die Zahl der I-Pads nicht ausreichen, greift die „Geschwisterregelung“. Bei Familien, die mehrere Kinder an der Schule haben, wird ggf. nur ein I-Pad pro Familie ausgegeben, so dass man es sich als Geschwister teilen kann (dies trifft vor allem auf jene Geschwisterkinder zu, die in unterschiedlichen Jahrgängen sind). Die Entscheidung wird per Los gefällt.

Frage: Die Rucksäcke und Tornister der Kinder sind schon so schwer. Neben den Büchern kommt nun ein I-Pad dazu. Wie soll mein Kind das tragen?

Antwort: Glücklicherweise bleiben die meisten Bücher die Woche über bereits in der Regenbogenschule, so dass das Gewicht im Rucksack oder Tornister verhältnismäßig ist. Ein I-Pad wiegt ca. 600g, manche Bücher sind ähnlich schwer. Langfristig wird sich zudem die Frage stellen, inwiefern ein I-Pad auch ein Schulbuch sinnvoll ersetzen kann.

Frage: Was brauche ich, um das I-Pad zu Hause nutzen zu können?

Antwort: Sie müssen es in regelmäßigen Abständen zu Hause aufladen und ins W-Lan einbinden.

Frage: Kann das I-Pad auch in „Familiennetzwerke“ eingebunden werden.

Antwort: Nein, das ist unseres Wissens nicht möglich.

Frage: In welchem Umfang kann man das I-Pad zu Hause nutzen?

Antwort: Das I-Pad kann in der Schule und zu Hause voll genutzt werden. Eine Einschränkung ist gegeben: Es können zu Hause keine neuen Apps aufgespielt werden, da die Organisation der Apps durch die Schule gesteuert wird. Der Nutzungsvertrag schließt dies zusätzlich auch aus.

Frage: Darf man mit dem I-Pad auch spielen oder Videos schauen?

Antwort: Ja, zu Hause darf mit dem I-Pad gespielt und gelernt werden. Das Spielen oder das schauen von Videos verstößt nicht gegen die Förderrichtlinie. Grundsätzlich ist es natürlich so, dass man auf einen angemessenen Umgang mit digitalen Medien achten und Nutzungszeiträume begrenzen sollte.

Frage: Kann die Schule sehen, was mein Kind wann zu Hause auf dem I-Pad gemacht hat?

Antwort: Nein, die Schule kann nicht nachvollziehen, was genau ein Kind nachmittags, abends oder am Wochenende auf dem I-Pad gemacht hat.

Frage: Es soll in der Schule mit dem I-Pad gearbeitet werden, aber mein Kind hat sein I-Pad zu Hause vergessen. Was soll ich jetzt tun?

Antwort: Stellen Sie sich vor, das I-Pad sei ein Schulbuch: Auch früher haben Kinder ihre Materialien vergessen. Wenn ein Kind kein Schulbuch hat, arbeitet es mit einem anderen Kind im Schulbuch zusammen. So wird es auch sein, wenn ein Kind das I-Pad vergessen hat.

Frage: Mein Kind verlässt die Schule? Was ist zu tun?

Antwort: Nehmen Sie Kontakt mit der Klassenleitung auf, damit sich bezüglich der Rückgabe des I-Pads und des Ladekabels abgestimmt werden kann. Sie sollten prüfen, ob sensible Daten auf dem I-Pad vorhanden sind und diese vorab sicherheitshalber löschen. Nach der Rückgabe des I-Pads wird zudem ein „Reset“ des Geräts durchgeführt.

Frage: Wie lange kann mein Kind das I-Pad behalten?

Antwort: Im Regelfall behalten die Kinder das I-Pad bis zum Ende der Grundschulzeit. Eine Rückgabe ist zum Ende der vierten Klasse vorgesehen. Sie werden diesbzgl. rechtzeitig an die Rückgabe erinnert. Sollte es aufgrund der Entwicklung der Klassengrößen in den Klassen 2-4 zu Entwicklungen kommen, die eine andersartige Verteilung nach sich ziehen, würden wir Sie rechtzeitig informieren. Nach der Rückgabe eines I-Pads wird zudem ein „Reset“ des Geräts durchgeführt, damit keine individuellen Daten mehr auf dem Gerät sind.

Frage: Kann man privat die Bildschirmzeiten regulieren?

Antwort: Das ist aktuell nicht möglich. Es ist empfehlenswert, sich als Eltern mit seinem Kind in Bezug auf die I-Pad-Nutzung zu Hause zu vereinbaren und es ggf. dann bewusst für einen definierten Zeitraum auszuhändigen.

Frage: Sind, und wenn ja, welche Kinderschutzeinstellungen auf den iPads?

Antwort: Eschool hat für die I-Pads in Düsseldorf spezifische Internet-Seiten gesperrt, so kann zum Beispiel Facebook oder TikTok nicht aufgerufen werden. Dennoch ist natürlich nie auszuschließen, dass im Internet Seiten entstehen, die nicht erfasst werden. Im Allgemeinen ist es sinnvoll, wenn man als Eltern im Austausch mit seinem Kind über die Form der Nutzung zu Hause ist, klare Abssprachen hat und das Kind begleitet. Zudem besteht beispielsweise bei Youtube die Möglichkeit, den sog. "eingeschränkten Modus" zu aktivieren; klicken Sie hierfür auf die drei Punkte oben rechts auf der Youtube-Seite und aktivieren Sie im entsprechenden Menu dann diesen Modus. Dieser Filter blendet die meisten Videos mit potenziell nicht jugendfreien Inhalten aus (einen 100%igen Schutz liefert der Filter laut Youtube selber aber auch nicht).

Frage: Kann man noch einmal Hinweise bekommen, wann die Schadenspauschale in Betracht kommt?

Antwort: §6 (1) „Bei größeren oder irreparablen Schäden sowie im Falle eines Diebstahls oder Verlustes des Leihgeräts, wenn die Entleiher § 7 (7) nicht eingehalten haben, ist eine Schadenspauschale in Höhe von derzeit 250 € zzgl. gültiger MwSt. verpflichtend von den Entleihern an die Landeshauptstadt Düsseldorf zu zahlen.“ Die Schadenspauschale greift also nicht, wenn §7 (7) eingehalten wurde. Der genannte Paragraph sagt aus, dass die Entleiher das Leihgerät in dem Maße vor Verlust und Diebstahl schützen, wie sie es bei einem in ihrem Eigentum stehenden Leihgeräts tun würden (vgl. §7 (7)). Wichtig ist im Falle eines Diebstahls gemäß Leihvertrag, dass a) die Schule schnellstmöglich benachrichtigt wird und b) bei der Polizei eine Anzeige erstattet wird (vgl. §8 (1) und (2).Ergänzend kann der Hinweis angefügt werden, dass bei einem Diebstahl ein I-Pad durch den Schulträger geortet werden kann und auch gesperrt werden kann.

Frage: Und wenn ein anderes Kind das I-Pad beschädigt?

Antwort:

§6 (1): „Die Entleiher haften für sämtliche Schäden, Verluste und Funktionsbeeinträchtigungen, die an dem Leihgerät während der Vertragslaufzeit und danach bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe entstehen, es sei denn, sie haben diese nicht zu vertreten.“

Frage: Das I-Pad kann (noch) nicht in der Schule benutzt werden?

Antwort: Alle I-Pads werden vor der Ausgabe zurückgesetzt. Damit das I-Pad in der Schule benutzt werden kann, ist es wichtig, dass Sie nach der Ausgabe das I-Pad zunächst mit dem W-Lan zu Hause verbinden, damit das I-Pad sich einrichtet.

 

Ganztagsklassen

Jede Klasse wird von einem Klassenteam unterrichtet, gefördert und betreut. Das enge Teamwork von Lehrern und Erziehern ermöglicht eine umfassende und konstante Begleitung unserer Kinder über den ganzen Tag. Außerdem sind uns die Unterrichtsentwicklung, der fachliche Austausch und das vertrauensvolle Miteinander ein großes Anliegen.

Eltern haben jederzeit verschiedene Ansprechpartner für Fragen, Wünsche oder andere Anliegen.

Wir möchten an unserer Schule für alle Beteiligten (Kinder, Eltern, Lehrer, Erzieher) eine positive Atmosphäre schaffen, in der gelernt und gelebt wird.

Denn nur, wer sich wohlfühlt, kann lernen.

Das sind unsere Klassentiere im Schuljahr 2023/2024:

Klasse 1a Delfin
Klasse 1b Eichhörnchen
Klasse 1c Schildkröte
Klasse 2a Elefanten
Klasse 2b Waschbären
Klasse 2c Otter
Klasse 3a Eulen
Klasse 3b Seepferdchen
Klasse 3c Füchse
Klasse 4a Koalas
Klasse 4b Eisbären
Klasse 4c Erdmännchen

Klassenrat und Schülerparlament

Klassenrat

Der Klassenrat ist ein demokratisches Gremium der gesamten Klasse. Schüler/innen tauschen sich hier über aktuelle Themen der Klasse (Interessen, Streitsituationen, Klassenregeln usw.) und der Schulgemeinschaft aus. Sie bestimmen zugleich über das gemeinsame Lernen und Zusammenleben mit. Im Zuge dessen lernen sie, eine Diskussion zu führen und zu leiten sowie sich an vereinbarte Gesprächsregeln zu halten. Der Klassenrat findet jeweils freitags in allen Klassen statt. Ziel ist es, dass der Klassenrat auf Dauer von den Schüler/innen selbst durchgeführt wird. Der Klassenlehrer / die Klassenlehrerin und der Erzieher / die Erzieherin unterstützen sie dabei.

Schülerparlament

In dem Schülerparlament tagen die gewählten KlassensprecherInnen aller Klassen gemeinsam. Hier werden die Anliegen der Klassenräte besprochen, diskutiert und anschließend durch die KlassensprecherInnen wieder in die Klassenräte zurückgetragen. Das Schülerparlament vertritt somit die Interessen der Klassen und entscheidet bei der Gestaltung und den Regeln für das Zusammenleben in der Schulgemeinschaft sowie über Neuanschaffungen der Schule mit.

Die erste Aufgabe des Schülerparlaments ist zu Beginn jeden Schuljahrs die Wahl des Schülersprechers / der Schülersprecherin. Hierzu erstellen die TeilnehmerInnen des Schülerparlaments, die dieses Amt belegen möchten, ein Wahlplakat. Nun beginnt der Wahlkampf. Die Wahlkandidaten stellen ihr Plakat und ihre Wahlprogramme den SchülernInnen aller Klassen vor. Anschließend wird eine Wahl mit Stimmzetteln, Wahlkabine und Wahlurne durchgeführt.

Der / Die gewählte SchülersprecherIn leitet die Sitzungen des Schülerparlaments und vertritt das Parlament nach außen. Er und die anderen Parlamentsmitglieder werden in ihren Aufgaben von der Schulsozialarbeiterin Frau Fremann unterstützt. Ziel ist es, dass die Kinder das Parlament langfristig selbständig leiten.

SchlerparlamentKabine

SChlerparlamentUrne

Ansprechpartner

Unsere Schulsozialarbeiterinnen

Schulsozialarbeit Regenbogenschule (Diakonie Düsseldorf)

Kommen Sie gerne vorbei oder rufen Sie uns an! 

Katja Fremann 0162 - 7604538 (Mo-Do)

Stefanie Billen 0173 - 4798610 (Di-Fr)

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Unsere Namen sind Katja Fremann und Stefanie Billen. Wir sind angestellt bei der Diakonie Düsseldorf, arbeiten aber vor Ort in der Regenbogenschule. Die Schulsozialarbeit stellt im Alltag der Schülerinnen und Schüler eine wichtige Verbindung zwischen der Schule, dem Elternhaus und dem sozialen Umfeld her. Sie ergänzt den Lern- und Lebensort Schule. Wir helfen Kindern und Jugendlichen bei der Bewältigung von Problemen und Krisen, die in der Schule, zu Hause oder mit Freunden entstehen können.
In unserer Rolle als Schulsozialarbeiterinnen betrachten wir die SchülerInnen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung, insbesondere im Kontext des Familiensystems. Deshalb ist uns eine Zusammenarbeit mit den Eltern als Experten ihres Kindes besonders wichtig.

Angebote für die Schüler*Innen:

  • Kindersprechstunde
  • Förderung sozialer Fähigkeiten
  • soziales Lernen in den Klassen
  • Streitschlichtung
  • Begleitung des Schülerparlaments
  • Mitgestaltung der Ferienprogramme
  • Begleitung des Übergangs Grundschule – weiterführende Schule

Angebote für Eltern:

  • Elternsprechstunde
  • Hilfe bei Erziehungsfragen
  • Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen rund um Schule und Förderung des Kindes
  • Vermittlung von weiteren Hilfsangeboten außerhalb des Schulsystems wie Beratungsstellen, Psychologen und Therapeuten, Deutsch- und Integrationskursen, usw.

Zusammenarbeit mit dem Schulteam:

  • Beratung zu einzelnen SchülerInnen und zu sozialen Kontexten innerhalb der Klassen
  • Unterrichtshospitationen
  • Unterstützung in der Elternarbeit

 



 

Ausführlichere Informationen zu ausgewählten Projekten, die wir begleiten und durchführen

„Das kleine WIR in der Schule“

Für die Entwicklung einer guten Klassengemeinschaft gehen wir in die ersten Klassen und begeben uns gemeinsam mit den Kindern auf die Suche nach ihrem Klassen-WIR. Dabei lernen die Kinder wie sich der Umgang miteinander auf die Klassengemeinschaft auswirkt und was jeder einzelne dazu beitragen kann, diese zu fördern. Wir möchten unsere Schüler/innen dazu anregen ihre eigenen Gefühle und die Anderer wahrzunehmen.  Die Kinder lernen wie die Klassengemeinschaft wächst, wenn alle rücksichtsvoll und hilfsbereit miteinander umgehen.

WIR

 

„Die große Nein-Tonne“ und „Mein Körper gehört mir“ 

„Die große Nein-Tonne“ und „Mein Körper gehört mir“ sind Theaterstücke der Theaterpädagogischen Werkstatt Osnabrück. Diese kommen alle zwei Jahre an die Regenbogenschule. Bei der „Nein-Tonne“ werden die Schüler*innen der ersten und zweiten Klasse dafür sensibilisiert, ihre Gefühle wahrzunehmen, zu erkennen und zu äußern, insbesondere wenn es um Fremdbestimmung geht, die sich jenseits von sinnvollen Regeln bzw. darüber hinaus bewegt.

„Mein Körper gehört mir“ baut darauf auf und wird in der 3. bzw.  4. Klasse durchgeführt. In interaktiven Theaterszenen lernen die Schüler*innen, sich mit der Selbstbestimmung in Bezug auf ihren Körper auseinanderzusetzen, ihre Gefühle diesbezüglich zu reflektieren und Handlungsstrategien zu entwickeln. Sie erfahren, was sie bei körperlichen Übergriffen tun können, insbesondere wo und wie sie sich Hilfe holen können. 

 

„Jugend checkt Düsseldorf“ 

In Kooperation mit dem Jugendring Düsseldorf und der Servicestelle Partizipation des Jugendamtes nahmen die Kinder der Regenbogenschule 2021/2022 gemeinsam mit der Schulsozialarbeit Frau Fremann an dem Partizipations-Projekt „Jugend checkt Düsseldorf“ teil, bei dem Kinder und Jugendliche unter 27 Jahren ihren Stadtbezirk bewerten können. 

Zunächst wurden alle Schüler*innen mit Hilfe eines Fragebogens über Orte in ihrem Stadtteil befragt. Im nächsten Schritt konnten einige Kinder gemeinsam mit der SSA ihren Stadtteil aktiv erkunden. Es wurden Radwege angesehen, Kreuzungen und Ampeln bewertet und Spielplätze getestet. Die Kinder hatten viele Ideen zur Umgestaltung und Verbesserung, benannten aber auch vieles, was ihnen schon gefiel. 

Die Ideen und Kritiken wurden gesammelt und auf einem Plakat festgehalten. Mit diesem Plakat haben vier Kinder der 3. Klasse im September 2021 an der Präsentationsveranstaltung und im Juni 2022 an der Endauswertung von Jugend checkt Düsseldorf teilgenommen. Dort konnten die Kinder ihre Ideen den Politikern vorstellen und mit anderen Kindern diskutieren.

JugendchecktDsseldorf

 

Übergangsprojekt Klasse 4 „Stark für die weiterführende Schule“

In der vierten Klasse wird es besonders spannend. Die Kinder müssen sich mit dem anstehenden Schulwechsel auseinandersetzen. Wer geht auf welche Schule? Werde ich meine Freunde verlieren? Werde ich neue Freunde finden? Werde ich mit dem Lernstoff mithalten können? Das alles sind Fragen, die die Kinder vor allem zum Ende der vierten Klasse stark beschäftigen. Wir möchten unsere SchülerInnen darin unterstützen, stark und selbstbewusst in den neuen Lebensabschnitt zu wechseln. Mit jeder Klasse wird individuell besprochen, welche Themen aktuell sind, welche Sorgen und Wünsche die Kinder haben.

In der Vergangenheit wurden Themen wie „Freundschaft“, „Mobbing“, „respektvoller Umgang miteinander“ und „Umgang mit Geld“ besprochen.

bergangsprojekt Kl4

Schulprojekte

Coding For Tomorrow

SingPause

SingPause

Die SingPause bietet musikalische „Alphabetisierung“ für Kinder. Angeleitet werden sie von ausgebildeten Sänger/-innen, die vormittags zweimal wöchentlich für jeweils 20 Minuten in die Schulklassen kommen. Singend erarbeiten Singleiter/-innen und Kinder musikalische Grundkenntnisse, sowie ein breites, internationales Liederrepertoire.


fit4fun

fit4future

fit4fun

fit4future ist ein Gesundheits- und Präventations-Programm der Cleven-Stiftung mit dem Ziel, die Lebensgewohnheiten und Lebensstile von Kindern im Alter von 6 – 12 Jahren nachhaltig positiv zu beeinflussen, ggf. zu ändern und zu verbessern. Außerdem werden die Schulen selbst bei der Entwicklung zu gesundheitsfördernden Schulen unterstützt. fit4future ist im Sinne des Präventionsgesetzes ein ganzheitliches Setting-Programm mit den Modulen Bewegung, Ernährung, Brainfitness und Verhältnis-Prävention/System Schule.

(fit4future, Eine Initiative der Cleven-Stiftung, powered by DAK-Gesundheit)


Schulobst

Schulobst

Schulobst

Obst und Gemüse schmecken lecker und machen fit für den Schulalltag – kurz: Obst und Gemüse gehören zu einer gesunden Ernährung einfach dazu. Fünf Portionen täglich sollen es sein. Doch der Obst- und insbesondere der Gemüseverzehr von Kindern liegen deutlich unter der von Fachgesellschaften empfohlenen Menge. Ziel des EU-Schulobst- und -gemüseprogramms ist es daher, mit einer kostenlosen Extra-Portion Vitaminen den Schülerinnen und Schülern Gemüse und Obst wieder schmackhaft zu machen und bereits zu Beginn der Schulzeit ein gesundheitsförderliches Ernährungsverhalten nahe zu bringen. Durch die pädagogische Begleitung des Programms sollen die Ernährungskompetenzen der Kinder nachhaltig gefördert werden.


Lesementor

Lesementor

Lesementor

Wir arbeiten mit dem Verein „Mentor - Die Leselernhelfer Düsseldorf e.V.“ zusammen (www.mentor-duesseldorf.de). Ehrenamtliche Mentorinnen und Mentoren fördern jeweils, über einen längeren Zeitraum, eine Schülerin oder einen Schüler für eine Schulstunde. Die Leseförderung findet in den Räumen der Schule statt. Der gemeinnützige Verein bereitet die Mentorinnen und Mentoren auf ihre Aufgabe vor und begleitet sie bei ihrer Tätigkeit.

Mentorinnen und Mentoren wollen die Leselust fördern. Durch das gemeinsame Auswählen und Erlesen von Geschichten machen die Kinder, eher nebenbei, Fortschritte in Lesetechnik und im inhaltlichen Erschließen der Texte. Der Wortschatz wird vergrößert. Die regelmäßigen Mentor-Stunden führen dazu, dass viele Kinder die Freude am Buch entdecken und durch das Engagement der Mentoren gewinnen sie oft ein neues Selbstvertrauen. Spiele, Rätsel und Gespräche lockern die Lesestunde auf.

Derzeit (09/2017) treffen sich 450 Kinder einmal in der Woche mit ihrem Mentor an über 60 Grund- und weiterführenden Schulen im Düsseldorfer Stadtgebiet.


www.mentor-duesseldorf.de

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