Digitales

Logineo LMS

Die Regenbogenschule nutzt das kostenlose und datenschutzkonforme Lernmanagementsystem des Landes NRW (kurz: Logineo LMS). Auf der Lernplattform hat jede Familie bzw. jedes Kind einen klassenbezogenen Zugang. Auf der Klassenseite findet sich u.a. der aktuelle Wochenplan und wichtige Informationen. Im Bedarfsfall kann mit Logineo LMS auch ein Distanzlernen unterstützt werden.

Link: https://100973.logineonrw-lms.de

Geben Sie dort die individuellen Zugangsdaten ein und schon geht es los.

Hinweis: Logineo LMS auch als APP verfügbar

Logineo LMS steht auch als App im App-Store oder Google-Playstore zum Download bereit. Man findet diese, wenn man als Suchbegriff „LMS Moodle“ eingibt. Beim Einloggen sind einmalig die Homepage der Lernplattform (siehe oben) sowie die Zugangsdaten des Kindes einzugeben. Danach kann man die App auf dem Handy oder Tablet aufrufen, um alle relevanten Informationen unkompliziert zu finden. Die App wird zur Nutzung empfohlen.

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I-Pads

Die Regenbogenschule verfügt über EU-Fördermittel finanzierte I-Pads. Die zugehörige Förderrichtlinie sagt aus, dass die schulischen I-Pads an die Kinder individuell auszuleihen sind. Ein Verbleib in der Schule zur allgemeinen Nutzung ist nicht vorgesehen. Zurzeit können wir fast jedem Kind in Jahrgang 2-4 ein I-Pad ausleihen. Da die Stückzahl nicht ganz ausreicht, um jedem Kind ein I-Pad in diesen Klassen zukommen zu lassen (wir sprechen von wenigen Ausnahmen), haben wir entschieden, einzelnen Familien mit Geschwisterkindern nur ein I-Pad auszuleihen, so dass man das I-Pad abwechselnd nutzen kann (da wir viele Familien mit Geschwistern haben, entscheidet das Los).

FAQs

Frage: Kann mein Kind auch ein privates I-Pad mitbringen und nutzen?

Antwort: Nein. Leider erlaubt die Stadt Düsseldorf zurzeit keine Einbindung privater I-Pads in das schulische Netzwerk aus Gründen der Systemsicherheit. Hinzu kommen pragmatische Erwägungen, die mit zu berücksichtigen sind: Die schulischen I-Pads sind alle mit denselben Apps ausgestattet, so dass alle Kinder die gleichen Voraussetzungen haben. Diese Apps werden durch die Schule finanziert. Auf einem privaten I-Pad müsste die Finanzierung der genutzten Apps zudem durch die Eltern geleistet werden.

Frage: Was ist, wenn ich kein I-Pad ausliehen möchte?

Antwort: In Zukunft wird nach aktuellem Stand ein digitales Arbeiten nur für die Kinder möglich sein, die ein schulisches I-Pad gemäß der Förderrichtlinie ausgeliehen haben. Eine Abweichung hiervon ist leider nicht möglich. Kommen Sie gerne mit uns ins Gespräch, wenn Sie hier noch einmal Informationsbedarf haben.

Frage: Können die I-Pads nicht in der Schule bleiben?

Antwort: Nein, leider ist dies nicht möglich. Die Förderrichtlinie sieht vor, dass die I-Pads ausgliehen werden und damit auch zu Hause zur Verfügung stehen.

Frage: Was ist, wenn das I-Pad einen Schaden erleidet oder geklaut wird?

Antwort: Melden Sie dies bitte schnellstmöglich der Schule. Die Schule gibt den Schadensfall / Diebstahl weiter, damit Sie zeitnah ein neues I-Pad erhalten können. Bei größeren oder irreparablen Schäden ist gemäß des Leihvertrags §6 (1) eine Schadenspauschale in Höhe von derzeit 250 € zzgl. gültiger MwSt. von den Entleihern an die Landeshauptstadt Düsseldorf zu zahlen. Zum Schutz der Familien hat die Landeshauptstadt diese Obergrenze festgeschrieben. Bei einem Diebstahl kommt eine Haftung dann in Betracht, wenn die Entleiher das I-Pad nicht in dem Maße vor Verlust und Diebstahl geschützt hat, wie sie es bei einem in ihrem Eigentum stehenden Leihgerät tun würden. Für BuT-Empfänger wurde durch den Schulträger im Rahmen einer Sitzung im Dezember 2023 zugesichert, dass diese Familien finanziell nicht zusätzlich belastet werden sollen, so dass man hier eine großzügige Handhabung im Sinne der Familien anstrebt, wenn es zu einem Diebstahl oder Schadensfall kommt. Zur Absicherung bei einem Diebstahl oder einer Beschädigung kann eigenverantwortlich durch die Entleiher eine Versicherung bei einem Versicherer nach Wahl abgeschlossen werden. Die Kosten für die Versicherung tragen die Entleiher selbst. Möglicherweise sind entsprechende Versicherungsleistungen auch bereits in den vorhandenen Versicherungsverträgen (z.B. Haftpflichtversicherung) inbegriffen.

Frage: Was ist, wenn das I-Pad in der Schule einen Schaden erleidet oder geklaut wird?

Antwort: Um Diebstahl und einen sachgerechten Umgang sicherzustellen, wurde sich schulintern so vereinbart, dass an den Tagen, an denen die Arbeit mit den I-Pads vorgesehen ist, diese im Klassenraum gelagert werden. Verlassen die Kinder die Klasse (z.B zur Hofpause oder Mittagspause), wird die Klasse abgeschlossen. Die I-Pads verbleiben also nicht unbeaufsichtigt.

Frage: Ich habe den Vertrag unterschrieben. Das I-Pad, was mein Kind nach Hause gebracht hat, ist defekt. Was ist zu tun?

Antwort: Grundsätzlich werden die I-Pads vor der Ausgabe allesamt auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft. Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass ein Defekt vorliegt oder das I-Pad beschädigt ist, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf über Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wir stimmen dann mit Ihnen ab, wie Sie ein anderes I-Pad erhalten können.

Frage: Es sind genügend I-Pads für Klasse 2,3 und 4 vorhanden. Was ist mit Klasse 1?

Antwort: Da wir keine volle 1:1-Ausstattung haben, die es ermöglichen würde, jedem Kind der Schule ein I-Pad zur Verfügung zu stellen, mussten wir uns über Nutzen und Einsatz Gedanken machen. Aus diesen Überlegungen heraus schien der Verzicht auf I-Pads in Klasse 1 am ehesten vertretbar. So erhalten die Kinder die Zeit, sich an das schulische Leben zu gewöhnen. An die digitalen Medien kann ab Klasse 2 angeknüpft werden.

Frage: Nach welchen Kriterien werden die I-Pads nochmal verteilt?

Antwort: Die Schülerzahlen, die sich von Jahr zu Jahr ändern können, bilden die Planungsgrundlage, um eine gerechte Verteilung zu gewährleisten. Angestebt wird, dass die Kinder von Klasse 3 und 4 mindestens ein I-Pad erhalten. Eine weitestgehende Versorgung von Klasse 2 wird auch angestrebt. Sollte die Zahl der I-Pads nicht ausreichen, greift die „Geschwisterregelung“. Bei Familien, die mehrere Kinder an der Schule haben, wird ggf. nur ein I-Pad pro Familie ausgegeben, so dass man es sich als Geschwister teilen kann (dies trifft vor allem auf jene Geschwisterkinder zu, die in unterschiedlichen Jahrgängen sind). Die Entscheidung wird per Los gefällt.

Frage: Die Rucksäcke und Tornister der Kinder sind schon so schwer. Neben den Büchern kommt nun ein I-Pad dazu. Wie soll mein Kind das tragen?

Antwort: Glücklicherweise bleiben die meisten Bücher die Woche über bereits in der Regenbogenschule, so dass das Gewicht im Rucksack oder Tornister verhältnismäßig ist. Ein I-Pad wiegt ca. 600g, manche Bücher sind ähnlich schwer. Langfristig wird sich zudem die Frage stellen, inwiefern ein I-Pad auch ein Schulbuch sinnvoll ersetzen kann.

Frage: Was brauche ich, um das I-Pad zu Hause nutzen zu können?

Antwort: Sie müssen es in regelmäßigen Abständen zu Hause aufladen und ins W-Lan einbinden.

Frage: Kann das I-Pad auch in „Familiennetzwerke“ eingebunden werden.

Antwort: Nein, das ist unseres Wissens nicht möglich.

Frage: In welchem Umfang kann man das I-Pad zu Hause nutzen?

Antwort: Das I-Pad kann in der Schule und zu Hause voll genutzt werden. Eine Einschränkung ist gegeben: Es können zu Hause keine neuen Apps aufgespielt werden, da die Organisation der Apps durch die Schule gesteuert wird. Der Nutzungsvertrag schließt dies zusätzlich auch aus.

Frage: Darf man mit dem I-Pad auch spielen oder Videos schauen?

Antwort: Ja, zu Hause darf mit dem I-Pad gespielt und gelernt werden. Das Spielen oder das schauen von Videos verstößt nicht gegen die Förderrichtlinie. Grundsätzlich ist es natürlich so, dass man auf einen angemessenen Umgang mit digitalen Medien achten und Nutzungszeiträume begrenzen sollte.

Frage: Kann die Schule sehen, was mein Kind wann zu Hause auf dem I-Pad gemacht hat?

Antwort: Nein, die Schule kann nicht nachvollziehen, was genau ein Kind nachmittags, abends oder am Wochenende auf dem I-Pad gemacht hat.

Frage: Es soll in der Schule mit dem I-Pad gearbeitet werden, aber mein Kind hat sein I-Pad zu Hause vergessen. Was soll ich jetzt tun?

Antwort: Stellen Sie sich vor, das I-Pad sei ein Schulbuch: Auch früher haben Kinder ihre Materialien vergessen. Wenn ein Kind kein Schulbuch hat, arbeitet es mit einem anderen Kind im Schulbuch zusammen. So wird es auch sein, wenn ein Kind das I-Pad vergessen hat.

Frage: Mein Kind verlässt die Schule? Was ist zu tun?

Antwort: Nehmen Sie Kontakt mit der Klassenleitung auf, damit sich bezüglich der Rückgabe des I-Pads und des Ladekabels abgestimmt werden kann. Sie sollten prüfen, ob sensible Daten auf dem I-Pad vorhanden sind und diese vorab sicherheitshalber löschen. Nach der Rückgabe des I-Pads wird zudem ein „Reset“ des Geräts durchgeführt.

Frage: Wie lange kann mein Kind das I-Pad behalten?

Antwort: Im Regelfall behalten die Kinder das I-Pad bis zum Ende der Grundschulzeit. Eine Rückgabe ist zum Ende der vierten Klasse vorgesehen. Sie werden diesbzgl. rechtzeitig an die Rückgabe erinnert. Sollte es aufgrund der Entwicklung der Klassengrößen in den Klassen 2-4 zu Entwicklungen kommen, die eine andersartige Verteilung nach sich ziehen, würden wir Sie rechtzeitig informieren. Nach der Rückgabe eines I-Pads wird zudem ein „Reset“ des Geräts durchgeführt, damit keine individuellen Daten mehr auf dem Gerät sind.

Frage: Kann man privat die Bildschirmzeiten regulieren?

Antwort: Das ist aktuell nicht möglich. Es ist empfehlenswert, sich als Eltern mit seinem Kind in Bezug auf die I-Pad-Nutzung zu Hause zu vereinbaren und es ggf. dann bewusst für einen definierten Zeitraum auszuhändigen.

Frage: Sind, und wenn ja, welche Kinderschutzeinstellungen auf den iPads?

Antwort: Eschool hat für die I-Pads in Düsseldorf spezifische Internet-Seiten gesperrt, so kann zum Beispiel Facebook oder TikTok nicht aufgerufen werden. Dennoch ist natürlich nie auszuschließen, dass im Internet Seiten entstehen, die nicht erfasst werden. Im Allgemeinen ist es sinnvoll, wenn man als Eltern im Austausch mit seinem Kind über die Form der Nutzung zu Hause ist, klare Abssprachen hat und das Kind begleitet. Zudem besteht beispielsweise bei Youtube die Möglichkeit, den sog. "eingeschränkten Modus" zu aktivieren; klicken Sie hierfür auf die drei Punkte oben rechts auf der Youtube-Seite und aktivieren Sie im entsprechenden Menu dann diesen Modus. Dieser Filter blendet die meisten Videos mit potenziell nicht jugendfreien Inhalten aus (einen 100%igen Schutz liefert der Filter laut Youtube selber aber auch nicht).

Frage: Kann man noch einmal Hinweise bekommen, wann die Schadenspauschale in Betracht kommt?

Antwort: §6 (1) „Bei größeren oder irreparablen Schäden sowie im Falle eines Diebstahls oder Verlustes des Leihgeräts, wenn die Entleiher § 7 (7) nicht eingehalten haben, ist eine Schadenspauschale in Höhe von derzeit 250 € zzgl. gültiger MwSt. verpflichtend von den Entleihern an die Landeshauptstadt Düsseldorf zu zahlen.“ Die Schadenspauschale greift also nicht, wenn §7 (7) eingehalten wurde. Der genannte Paragraph sagt aus, dass die Entleiher das Leihgerät in dem Maße vor Verlust und Diebstahl schützen, wie sie es bei einem in ihrem Eigentum stehenden Leihgeräts tun würden (vgl. §7 (7)). Wichtig ist im Falle eines Diebstahls gemäß Leihvertrag, dass a) die Schule schnellstmöglich benachrichtigt wird und b) bei der Polizei eine Anzeige erstattet wird (vgl. §8 (1) und (2).Ergänzend kann der Hinweis angefügt werden, dass bei einem Diebstahl ein I-Pad durch den Schulträger geortet werden kann und auch gesperrt werden kann.

Frage: Und wenn ein anderes Kind das I-Pad beschädigt?

Antwort:

§6 (1): „Die Entleiher haften für sämtliche Schäden, Verluste und Funktionsbeeinträchtigungen, die an dem Leihgerät während der Vertragslaufzeit und danach bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe entstehen, es sei denn, sie haben diese nicht zu vertreten.“

Frage: Das I-Pad kann (noch) nicht in der Schule benutzt werden?

Antwort: Alle I-Pads werden vor der Ausgabe zurückgesetzt. Damit das I-Pad in der Schule benutzt werden kann, ist es wichtig, dass Sie nach der Ausgabe das I-Pad zunächst mit dem W-Lan zu Hause verbinden, damit das I-Pad sich einrichtet.