Digitales
Logineo LMS
Die Regenbogenschule nutzt das kostenlose und datenschutzkonforme Lernmanagementsystem des Landes NRW (kurz: Logineo LMS). Auf der Lernplattform hat jede Familie bzw. jedes Kind einen klassenbezogenen Zugang. Auf der Klassenseite findet sich u.a. der aktuelle Wochenplan und wichtige Informationen. Im Bedarfsfall kann mit Logineo LMS auch ein Distanzlernen unterstützt werden.
Link: https://100973.logineonrw-lms.de
Geben Sie dort die individuellen Zugangsdaten ein und schon geht es los.
Hinweis: Logineo LMS auch als APP verfügbar
Logineo LMS steht auch als App im App-Store oder Google-Playstore zum Download bereit. Man findet diese, wenn man als Suchbegriff „LMS Moodle“ eingibt. Beim Einloggen sind einmalig die Homepage der Lernplattform (siehe oben) sowie die Zugangsdaten des Kindes einzugeben. Danach kann man die App auf dem Handy oder Tablet aufrufen, um alle relevanten Informationen unkompliziert zu finden. Die App wird zur Nutzung empfohlen.
I-Pads
Die Regenbogenschule verfügt über EU-Fördermittel finanzierte I-Pads. Die zugehörige Förderrichtlinie sagt aus, dass die schulischen I-Pads an die Kinder individuell auszuleihen sind. Ein Verbleib in der Schule zur allgemeinen Nutzung ist nicht vorgesehen. Zurzeit können wir fast jedem Kind in Jahrgang 2-4 ein I-Pad ausleihen. Da die Stückzahl nicht ganz ausreicht, um jedem Kind ein I-Pad in diesen Klassen zukommen zu lassen (wir sprechen von wenigen Ausnahmen), haben wir entschieden, einzelnen Familien mit Geschwisterkindern nur ein I-Pad auszuleihen, so dass man das I-Pad abwechselnd nutzen kann (da wir viele Familien mit Geschwistern haben, entscheidet das Los).
FAQs
Frage: Kann mein Kind auch ein privates I-Pad mitbringen und nutzen? |
Antwort: Nein. Die Stadt Düsseldorf erlaubt derzeit aus Gründen der Systemsicherheit keine Einbindung privater iPads in das schulische Netzwerk. Zudem gibt es praktische Erwägungen: Die schulischen iPads sind mit einheitlichen, schulfinanzierten Apps ausgestattet, um gleiche Voraussetzungen für alle Kinder zu schaffen. Bei einem privaten iPad müssten die Eltern die Kosten für die genutzten Apps selbst tragen. |
Frage: Was ist, wenn ich kein I-Pad ausliehen möchte? |
Antwort: Nach aktuellem Stand wird digitales Arbeiten nur für Kinder möglich sein, die ein schulisches iPad gemäß der Förderrichtlinie ausleihen. Eine Abweichung hiervon ist leider nicht möglich. Sollten Sie hierzu weiteren Informationsbedarf haben, sprechen Sie uns gerne an.. |
Frage: Können die I-Pads nicht in der Schule bleiben? |
Antwort: Nein, das ist nicht möglich. Die Förderrichtlinie sieht vor, dass die iPads ausgeliehen werden und somit auch zu Hause zur Verfügung stehen. |
Frage: Was passiert, wenn das I-Pad einen Schaden erleidet oder geklaut wird? |
Antwort: Melden Sie dies bitte so schnell wie möglich der Schule. Wir leiten den Schadensfall bzw. Diebstahl weiter, damit Sie zeitnah ein Ersatzgerät erhalten können. |
Frage: Was ist, wenn das I-Pad in der Schule einen Schaden erleidet oder geklaut wird? |
Antwort: Um Diebstahl und unsachgemäßen Umgang zu vermeiden, wurde vereinbart, dass an Tagen, an denen mit iPads gearbeitet wird, die Geräte im Klassenraum gelagert werden. Verlassen die Kinder den Raum (z. B. zur Hof- oder Mittagspause), wird die Klasse abgeschlossen, sodass die iPads beaufsichtigt bleiben. |
Frage: Ich habe den Vertrag unterschrieben. Das I-Pad, was mein Kind nach Hause gebracht hat, ist defekt. Was ist zu tun? |
Antwort: Grundsätzlich werden alle iPads vor der Ausgabe auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft. Sollte dennoch ein Defekt auftreten, wenden Sie sich bitte per E-Mail an uns unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Wir klären dann gemeinsam das Vorgehen für ein Ersatzgerät. |
Frage: Es sind genügend I-Pads für Klasse 2,3 und 4 vorhanden. Was ist mit Klasse 1? |
Antwort: Da eine vollständige 1:1-Ausstattung für alle Klassen derzeit nicht möglich ist, mussten wir den Nutzen und die Einsatzmöglichkeiten abwägen. Daraus ergab sich, dass der Verzicht auf iPads in Klasse 1 am ehesten vertretbar ist. So erhalten die Kinder die Zeit, sich an das schulische Leben zu gewöhnen. An die digitalen Medien kann ab Klasse 2 angeknüpft werden. |
Frage: Nach welchen Kriterien werden die I-Pads nochmal verteilt? |
Antwort: Die Schülerzahlen, die sich von Jahr zu Jahr ändern können, bilden die Planungsgrundlage, um eine gerechte Verteilung sicherzustellen. Ziel ist es, dass alle Kinder in den Klassen 3 und 4 mindestens ein iPad erhalten. Auch eine weitgehende Versorgung der Klasse 2 wird angestrebt. Sollte die Anzahl der iPads nicht ausreichen, greift die „Geschwisterregelung“: Familien mit mehreren Schulkindern erhalten möglicherweise nur ein iPad pro Familie, sodass es unter Geschwistern (vor allem bei unterschiedlichen Jahrgängen) geteilt werden kann. Die Entscheidung erfolgt per Los. |
Frage: Die Rucksäcke und Tornister der Kinder sind schon so schwer. Neben den Büchern kommt nun ein I-Pad dazu. Wie soll mein Kind das tragen? |
Antwort: Glücklicherweise bleiben die meisten Bücher während der Woche in der Schule, sodass das Gewicht im Rucksack oder Tornister überschaubar bleibt. Ein iPad wiegt ca. 600g und ist damit ähnlich schwer wie einige Schulbücher. Langfristig stellt sich die Frage, ob das iPad möglicherweise ein Schulbuch ersetzen kann. |
Frage: Was brauche ich, um das I-Pad zu Hause nutzen zu können? |
Antwort: Das iPad muss regelmäßig zu Hause aufgeladen und ins WLAN eingebunden werden. |
Frage: Kann das I-Pad auch in „Familiennetzwerke“ eingebunden werden. |
Antwort: Nein, das ist derzeit nicht möglich. |
Frage: In welchem Umfang kann man das I-Pad zu Hause nutzen? |
Antwort: Das iPad kann sowohl in der Schule als auch zu Hause uneingeschränkt genutzt werden. Eine Einschränkung ist jedoch, dass zu Hause keine neuen Apps installiert werden können, da die App-Organisation durch die Schule verwaltet wird. Der Nutzungsvertrag schließt dies zusätzlich aus. |
Frage: Darf man mit dem I-Pad auch spielen oder Videos schauen? |
Antwort: Ja, zu Hause darf das iPad sowohl zum Spielen als auch zum Lernen genutzt werden. Das Spielen und das Anschauen von Videos verstoßen nicht gegen die Förderrichtlinie. Grundsätzlich sollten Sie auf einen angemessenen Umgang mit digitalen Medien achten und die Nutzungsdauer begrenzen. |
Frage: Kann die Schule sehen, was mein Kind wann zu Hause auf dem I-Pad gemacht hat? |
Antwort: Die Klassenleitungen haben in einer Konferenz beschlossen, dass das iPad zunächst täglich mitgebracht werden soll, um flexibel arbeiten und das iPad umfänglich nutzen zu können. |
Frage: Wie wird in der Schule mit den iPads gearbeitet? Soll mein Kind das iPad jeden Tag mitbringen? |
Antwort: Nein, die Schule kann nicht nachvollziehen, was ein Kind nachmittags, abends oder am Wochenende auf dem iPad gemacht hat. |
Frage: Was passiert, wenn mein Kind das iPad zu Hause vergessen hat? |
Antwort: Stellen Sie sich vor, das iPad wäre ein Schulbuch: Auch früher kam es vor, dass Kinder ihre Materialien vergessen haben. In einem solchen Fall arbeiten die Kinder gemeinsam mit einem anderen Kind am Schulbuch. So wird es auch gehandhabt, wenn ein Kind das iPad vergessen hat. |
Frage: Mein Kind verlässt die Schule? Was ist zu tun? |
Antwort: Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Klassenleitung auf, um die Rückgabe des iPads und des Ladekabels abzustimmen. Prüfen Sie, ob sensible Daten auf dem iPad vorhanden sind, und löschen Sie diese vorab. Nach der Rückgabe wird das Gerät außerdem zurückgesetzt. |
Frage: Wie lange kann mein Kind das I-Pad behalten? |
Antwort: In der Regel behalten die Kinder das iPad bis zum Ende der Grundschulzeit. Die Rückgabe ist zum Ende der vierten Klasse vorgesehen, und Sie werden rechtzeitig daran erinnert. Sollte es aufgrund von Änderungen der Klassengrößen in den Klassen 2-4 zu Anpassungen kommen, die eine andere Verteilung notwendig machen, informieren wir Sie frühzeitig. Nach der Rückgabe wird das iPad ebenfalls zurückgesetzt, sodass keine persönlichen Daten mehr auf dem Gerät gespeichert sind. |
Frage: Kann man privat die Bildschirmzeiten regulieren? |
Antwort: Das ist derzeit nicht möglich. Es wird empfohlen, sich als Eltern mit dem Kind über die Nutzung des iPads zuhause zu einigen und es gegebenenfalls für einen festgelegten Zeitraum auszuhändigen. |
Frage: Gibt es Kinderschutzeinstellungen auf den iPads? |
Antwort: Eschool hat bestimmte Internetseiten auf den iPads in Düsseldorf gesperrt, sodass Seiten wie Facebook und TikTok nicht aufgerufen werden können. Dennoch kann es vorkommen, dass neue Seiten entstehen, die nicht erfasst sind. Es ist daher sinnvoll, dass Eltern die iPad-Nutzung gemeinsam mit dem Kind besprechen und klare Absprachen treffen. Auf YouTube gibt es außerdem die Möglichkeit, den „eingeschränkten Modus“ zu aktivieren. Klicken Sie hierfür auf die drei Punkte oben rechts und wählen Sie den entsprechenden Menüpunkt. Dieser Filter blendet die meisten Videos mit potenziell ungeeigneten Inhalten aus, bietet jedoch keinen 100%-igen Schutz. |
Frage: Was passiert, wenn ein anderes Kind das iPad beschädigt? |
Antwort: Laut §6 (1) haften die Entleiher für alle Schäden, Verluste und Beeinträchtigungen des Leihgeräts, es sei denn, sie haben diese nicht zu vertreten. |
Frage: Das I-Pad kann (noch) nicht in der Schule benutzt werden? |
Antwort: Alle iPads werden vor der Ausgabe zurückgesetzt. Damit das iPad in der Schule nutzbar ist, muss es nach der Ausgabe zunächst mit dem WLAN zuhause verbunden werden, damit es eingerichtet wird.
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